RISA-Förderprogramm
Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr eigenes RISA-Vorhaben? Hier können Sie sich einen Überblick über die Förderprogramme der Stadt Hamburg und des Bundes rund um das RISA-Thema verschaffen!
RISA Förderprogramm
Förderfähige Maßnahmen
Diese Förderung stellt einen Zuschuss für Anschaffung, Bau und Installation eines Regenwasserspeichers für Bewässerungszwecke auf Grundstücken in Hamburg bereit.
Privatpersonen können 40 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Grundstück erhalten. Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Grundstück erhalten.
Eigenleistungen werden mit 40 bzw. 30 Prozent der Materialkosten gefördert.
Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Das Programm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Förderart
Zuschuss
Förderfähige Maßnahmen
Diese Förderung stellt einen Zuschuss für Planung, Material, Erdarbeiten und Errichtung einer Versickerungsanlage auf Grundstücken in Hamburg bereit.
Privatpersonen können 50 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht (vorliegen einer behördlichen Erlaubnis oder Anzeigenbestätigung) erhalten. Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht erhalten.
Eigenleistungen werden mit 50 Prozent der Materialkosten gefördert.
Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Das Programm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Förderart
Zuschuss
Förderfähige Maßnahmen
Diese Förderung stellt einen Zuschuss für Planung, Abbruch, fachgerechte Entsorgung, den neuen Bodenaufbau sowie die Begrünung auf Grundstücken in Hamburg bereit.
Privatpersonen können bei Vollentsiegelung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 40 Prozent bei Teilentsiegelung geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten. Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten.
Eigenleistungen werden mit 50 Prozent der Materialkosten gefördert.
Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Das Programm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Förderart
Zuschuss
Förderungen der Stadt Hamburg
Förderfähige Maßnahmen
Die Hamburger Energielotsen helfen Ihnen mit einem kostenfreien Vor-Ort-Check die Risiken durch Wetterereignisse am Gebäude besser einzuschätzen und die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Ansprechpunkt
Hamburger Energielotsen
Förderart
Beratung
Förderfähige Maßnahmen
Mit der Hamburger Gründachförderung werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg gefördert. Auch eine Fassadenbegrünung ist förderfähig.
Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Bundesweite Förderungen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden im Rahmen des natürlichen Klimaschutzes unter anderem folgende Maßnahmen:
- Pflanzung und Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen
- Entsiegelung und Renaturierung von Flächen
- Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
- ein dezentrales Niederschlagsmanagement und die Grauwassernutzung
Fördernde
- Bundesumweltministerium (BMUV)
Ansprechpunkt
KfW Bankengruppe
Förderart
Darlehen